Lohnausweis 2020 – Kurzarbeitsentschädigung
Kurzarbeitsentschädigung ist in Ziffer 7 des Lohnausweises auszuweisen.
Der effektiv vom Arbeitgeber getragene Lohn (d.h. ohne erhaltene Kurzarbeitsentschädigung) ist in Ziffer 1 zu deklarieren
Ziffer 15 Bemerkungen: Angabe der Anzahl Tage mit Erwerbsausfallentschädigung
Vaterschaftsurlaub ab 1.1.2021
Der Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen kann in den sechs Monaten nach der Geburt des Kindes flexibel bezogen werden.
AHV-Abzug ab 1.1.2021
Der Abzug AHV/IV/EO steigt von 5.275% auf 5.300% bzw. Abzug AHV/IV/EO/ALV von 6.375% auf 6.400%. Dies aufgrund der Einführung des Vaterschaftsurlaubs.
Wir bitten Sie, dies bei Ihren Lohnabrechnungen 2021 anzupassen.
MWST
Im 2021 findet der bereits angekündigte Wechsel von der Papierabrechnung zur Onlineabrechnung statt.
Wir werden Sie zu gegebener Zeit kontaktieren.
Die Verzugszinsen sind ab 1.1.2021 wieder geschuldet (4%). Der Verzicht wegen Corona war nur für die Zeit vom 20.3.-31.12.2020.
Quellensteuer
Am 1.1.2021 tritt das neue Quellensteuerrecht in Kraft.
Für alle Kantone gilt das Kreisschreiben Nr. 45 der ESTV vom 12. Juni 2019 (Vereinheitlichung der Abrechnungsweise in allen Kantonen)
Wir bitten Sie, sich rechtzeitig über die neuen Tarife und die Abrechnungsweise zu erkundigen.
Abzüge für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a) im Steuerjahr 2021
Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 6’883.00 Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: CHF 34’416.00 (max. 20% des Nettoerwerbseinkommen)