Höhere Beiträge an die Säule 3a
Der Maximalbetrag 2023 an die Säule 3a beträgt neu CHF 7'056.00 für Steuerpflichtige mit Beiträgen an die 2. Säule (BVG / Pensionskasse). Für Steuerpflichtige ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 35'280.00.
Wir passen die Kosten für das ausfüllen der Steuererklärung ab Januar 2023 (für die Steuerekrlärung 2022) wie folgt an:
Steuererklärungen für Private Tarif 200.00 inkl. MWST
Steuererklärungen für Private mit Liegenschaften Tarif 250.00 inkl. MWST
Steuererklärungen für Private (Spezialfälle) Tarif nach Stundenaufwand
Privatanteil Geschäftsfahrzeug seit 2022
ab 2022: 10.8 Prozent (0.9% pro Monat) des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) pro Jahr, mindestens aber CHF 1'800.00
Wegfall Solidaritätsprozent Arbeitslosenversicherung
ab 2023 entfällt das Solidaritätsprozent auf den CHF 148'200.00 übersteigenden Lohnanteilen. Auf Einkommensteilen über diesem Grenbetzrag sind keine ALV-Beiträge geschuldet.