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Änderungen Mehrwertsteuer per 1​. Januar 2024

Mehrwertsteuersätze

Ab 1. Januar 2024 werden die Steuersätze (effektive Abrechnung) wie folgt angepasst:

bis 31.12.2023

ab 01.01.2024

Normalsatz

7.7%

8.1%

Beherbergungssatz

3.7%

3.8%

​Reduzierter Satz

2.5%

2.6%

Zusätzlich werden per 1. Januar 2024 auch die Saldosteuersätze angepasst:

bis 31.12.2023

ab 01.01.2024

0.1%

0.1%

0.6%

0.6%

1.2%

1.3%

2.0%

2.1%

2.8%

3.0%

3.5%

3.7%

4.3%

4.5%

5.1%

5.3%

5.9%

6.2%

6.5%

6.8%

Bisherige Umsatzgrenze bis 31. Dezember 2023

Neue Umsatzgrenze ab 1. Januar 2024

Umsatzgrenze für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode


CHF 5'005'000


CHF 5'024'000


Steuerzahllast für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode


CHF 103'000


CHF 103'000


Rechnungsstellung

Die Mehrwertsteuer bezieht sich immer auf das Datum der Leistungserbringung. Deshalb empfehlen wir, sämtliche Arbeiten, welche im Jahr 2023 erbracht worden sind, per 31. Dezember 2023 zu fakturieren. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und stehen bei allfälligen Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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