Wichtigste Neuerungen per 1. Januar 2025
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- 1. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 9. Jan.
Sozialversicherungen / Beiträge und Leistungen
AHV-Beiträge Nichterwerbstätige:
mind. CHF 530.00/Jahr, max. CHF 26‘500.00/Jahr
Beitragsfreies Einkommen:
CHF 2‘500.00 pro Jahr und Arbeitgeber
AHV-Altersrente:
minimal pro Monat: CHF 1‘260.00
Maximal pro Monat: CHF 2‘520.00
Maximale Ehepaarente pro Monat: CHF 3‘780.00
BVG-Eintrittsschwelle:
CHF 22‘680.00 Einkommen/Jahr
Säule 3A:
max. CHF 7‘258.00/Jahr für Erwerbstätige mit BVG-Anschluss
max. CHF 36‘288.00/Jahr für Erwerbstätige ohne BVG jedoch maximal 20% des Erwerbseinkommen
ab 2025 können nicht einbezahlte Beiträge der letzten 10 Jahre in Form von Einkäufen einbezahlt werden und sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
Unser Team steht bei Fragen und Beratungsbedarf gerne zur Verfügung. Wir danken unseren Kunden für Ihre Treue und wünschen für 2025 alles Gute.
Die versteckten Auswirkungen der neuen Schweizer Sozialversicherungsbestimmungen
Während die grundlegenden Änderungen der Sozialversicherungsbeiträge für 2025 bereits bekannt sind, bleiben viele strategische Aspekte für Privatpersonen und Unternehmen unbeachtet. Die Erhöhung der BVG-Eintrittsschwelle auf CHF 22'680 beispielsweise betrifft nicht nur Teilzeitbeschäftigte, sondern schafft auch neue Planungsmöglichkeiten für Selbständigerwerbende.
Die maximale Säule 3A-Einzahlung von CHF 36'288 für Personen ohne BVG-Anschluss entspricht etwa dem Preis einer hochwertigen Schmuckkollektion für Reisende - ein Vergleich, der die Bedeutung langfristiger Werterhaltung sowohl bei Altersvorsorge als auch bei wertvollen Gegenständen verdeutlicht.
Strategische Überlegungen für Unternehmer
Besonders spannend wird die Kombination der neuen…